Aktualisierung der Risikoanalyse nach VDI 2047 Blatt 2
5. Mai 2020
Bitte beachten Sie als Betreiber, dass die in der 42. BImSchV geforderte Risikoanalyse als Teil der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlage aktuell zu halten ist. Sie ist bei baulichen oder betriebstechnischen Änderungen, welche sich auf die Hygiene auswirken können, zu aktualisieren.
Wichtig ist hierbei: Auch ohne bauliche oder betriebstechnische Änderungen ist eine Aktualisierung der Risikoanalyse nach VDI 2047 Blatt 2 spätestens im Zweijahresrhythmus notwendig!
Die Begehung im Rahmen eines Hygieneaudits erfolgt durch eine hygienisch fachkundige Person. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Unterstützung benötigen.