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Neue Verpflichtungen ab 19.07.2018 für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

18. Juli 2018

Die 42. BImSchV ist seit 19.07.2017 in Kraft getreten. Nun folgen zum 19.07.2018 eine Reihe von neuen Verpflichtungen für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

So ist nun gefordert, dass Bestandsanlagen und Neuanlagen innerhalb von einem Monat nach dem 19.07.2018 bei der zuständigen Behörde gemeldet und registriert werden müssen. Diese Meldungen erfolgen über ein zentrales Online-Portal, welches unter folgender Adresse im Internet erreichbar ist:

» kavka.bund.de

Nach einmaliger Registrierung eines Benutzers können dort alle nötigen Angaben hinterlegt werden. Es kann z.B. eine neue Arbeitsstätte angelegt werden, an der eine oder mehrere registrierungspflichtige Anlagen betrieben werden. Diese erhalten dann ebenfalls eine individuelle Anlagen-ID.

Über dieses Portal werden dann auch die erforderlichen Meldungen nach Maßnahmenwertüberschreitungen von Legionellen sowie den Meldungen über die regelmäßigen Überprüfungen nach §14 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Nichtmeldungen der Anlagen eine Ordnungswidrigkeit nach Bundesimmissionsschutzgesetz darstellen, welche mit einem Bußgeld belegt werden können!

Nutzen Sie unsere Fachschulungen zur 42.BImSchV um mehr zu den Verpflichtungen ab 19.07.2018 für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zu erfahren.

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