Bundesweite Schulungen

42. BImSchV

Sprechen Sie uns an: als Schulungspartner des VDI unterstützen wir Sie bei Fragen zur 42. BImSchV und VDI 2047

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42. BImSchV

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben die Vorgaben der 42. BImSchV zu erfüllen. Diese Anlagen sind potentiell in der Lage, Legionellen in die Atmosphäre abzugeben und können, wenn sie vom Menschen eingeatmet werden, schwere Lungenentzündungen hervorrufen.

 

Diese Vorgaben beinhalten unter anderem die Durchführung regelmäßiger mikrobiologischer Wasseruntersuchungen sowie eine genaue Dokumentation der Anlage. Hierfür muss ein detailliertes Betriebstagebuch geführt werden. Wir können Sie hierbei auf vielfältige Arten unterstützen: von einfachen Protokollierungen betriebsinterner Prozessparameter mit einer Absalzsteuerung der Blomat 3000 Reihe über ein cloudbasiertes digitales Betriebstagebuch, welches zur Ablage Ihrer Daten dient und auf Wunsch die Terminkoordination für anstehende Beprobungen und Sachverständigengutachten durchführt.

 

Durchführung regelmäßiger Wasseruntersuchungen
Zur Überprüfung des regelkonformen Betriebs der Anlage ist eine Begutachtung der Anlagen durch einen Sachverständigen bzw. eine akkreditierte Inspektionsstelle vorgesehen. Die Überprüfung muss alle fünf Jahre erfolgen.

Unterstützung bei Betreiberpflichten nach 42. BImSchV

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Dr. Hartmann Chemietechnik bei der Wasserbehandlung von Verdunstungskühlanlagen. Mit unserer fachgerechten Wasserbehandlung, regelmäßigen Kontrollen und kompetenten Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) effizient und praxisgerecht umzusetzen.

Unser Ziel ist es, hygienische Risiken zu minimieren, mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen möglichst zu vermeiden und kostenintensive Folgemaßnahmen – beispielsweise zusätzliche Laboruntersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen – zu reduzieren. So schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für einen hygienisch einwandfreien und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb.

Die Verantwortung für die Erfüllung der Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV verbleibt dabei jederzeit beim Anlagenbetreiber.

Abflammen eines Probenahmehahns

Vorgaben der 42. BImSchV

Dr. Hartmann Chemietechnik als Schulungspartner

Viele Vorgaben der Richtlinie VDI 2047 werden jetzt gesetzlich untermauert. So ist eine zweiwöchentliche betriebsinterne mikrobiologische Prozesskontrolle mittels Eintauchnährböden ebenso vorgesehen wie eine regelmäßige Laboruntersuchung auf die Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionella spp. Das Intervall der Untersuchungen ist dabei vom Ergebnis des mikrobiologischen Befunds abhängig. Zur Überprüfung des regelkonformen Betriebs der Anlage ist eine Begutachtung der Anlagen durch einen Sachverständigen bzw. eine akkreditierte Inspektionsstelle vorgesehen. Die Überprüfung muss alle fünf Jahre erfolgen.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in unseren Online-, Präsenz- und Inhouse-Schulungen zur „hygienisch fachkundigen Person“ nach VDI 2047 Blatt 2 durch unsere VDI-qualifizierten Referenten ausbilden.

42BImSchV Schulung Online-, Präsenz- und Inhouse-Schulungen
 

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