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42. BImSchV
Diese Vorgaben beinhalten unter anderem die Durchführung regelmäßiger mikrobiologischer Wasseruntersuchungen sowie eine genaue Dokumentation der Anlage. Hierfür muss ein detailliertes Betriebstagebuch geführt werden. Wir können Sie hierbei auf vielfältige Arten unterstützen: von einfachen Protokollierungen betriebsinterner Prozessparameter mit einer Absalzsteuerung der Blomat 3000 Reihe über ein cloudbasiertes digitales Betriebstagebuch, welches zur Ablage Ihrer Daten dient und auf Wunsch die Terminkoordination für anstehende Beprobungen und Sachverständigengutachten durchführt.
Unterstützung bei Betreiberpflichten nach 42. BImSchV
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Dr. Hartmann Chemietechnik bei der Wasserbehandlung von Verdunstungskühlanlagen. Mit unserer fachgerechten Wasserbehandlung, regelmäßigen Kontrollen und kompetenten Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) effizient und praxisgerecht umzusetzen.
Unser Ziel ist es, hygienische Risiken zu minimieren, mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen möglichst zu vermeiden und kostenintensive Folgemaßnahmen – beispielsweise zusätzliche Laboruntersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen – zu reduzieren. So schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für einen hygienisch einwandfreien und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb.
Die Verantwortung für die Erfüllung der Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV verbleibt dabei jederzeit beim Anlagenbetreiber.
Vorgaben der 42. BImSchV
Dr. Hartmann Chemietechnik als Schulungspartner
Viele Vorgaben der Richtlinie VDI 2047 werden jetzt gesetzlich untermauert. So ist eine zweiwöchentliche betriebsinterne mikrobiologische Prozesskontrolle mittels Eintauchnährböden ebenso vorgesehen wie eine regelmäßige Laboruntersuchung auf die Parameter allgemeine Koloniezahl und Legionella spp. Das Intervall der Untersuchungen ist dabei vom Ergebnis des mikrobiologischen Befunds abhängig. Zur Überprüfung des regelkonformen Betriebs der Anlage ist eine Begutachtung der Anlagen durch einen Sachverständigen bzw. eine akkreditierte Inspektionsstelle vorgesehen. Die Überprüfung muss alle fünf Jahre erfolgen.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in unseren Online-, Präsenz- und Inhouse-Schulungen zur „hygienisch fachkundigen Person“ nach VDI 2047 Blatt 2 durch unsere VDI-qualifizierten Referenten ausbilden.